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   VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87   

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VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87 (https://dejure.org/1988,6120)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.01.1988 - 3 UE 1600/87 (https://dejure.org/1988,6120)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Januar 1988 - 3 UE 1600/87 (https://dejure.org/1988,6120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Jägerprüfung; Unverzüglichkeit der Befangenheitsrüge; Zeitpunkt für Fairneßrüge; Sitzplatzwechsel des Prüfers kein Fairneßverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 99.82

    Allgemeingültiger Bewertungsgrundsatz - Prüfer - Fehlerhaftigkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, können Prüfungsentscheidungen und ähnliche pädagogisch-wissenschaftliche Wertungen inhaltlich nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob die Prüfer den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt haben, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, sachfremde Erwägungen angestellt oder sonst willkürlich gehandelt haben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 24.04.1959 - VII C 104.58 - BVerwGE 8, 272 (274); Urteil vom 09.12.1983 - 7 C 99.82 - DÖV 1984, 805; für Jägerprüfungen: OVG NW, Urteil vom 24.02.1981 - 18 A 2823/78 - AgrarR 1981, 266; VHG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.1983 - 5 S 1463/83 - AgrarR 1984, 254 (255); Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rdnr. 473).

    Die Rüge des Klägers, der Prüfer Dorgarten habe in der mündlichen Prüfung Bildmaterial vorgelegt, das nicht dem im gerichtlichen Verfahren vorgelegten entsprochen habe und wegen der geringen Größe der zu bestimmenden Objekte völlig ungeeignet gewesen sei, braucht der Senat nicht weiter nachzugehen und diesen zwischen den Beteiligten streitigen Sachverhalt auch nicht näher aufzuklären, denn selbst wenn das in der Prüfung verwendete Bildmaterial ungeeignet gewesen sein sollte - die Beantwortung dieser Frage ist allerdings nur von dem Prüfer bzw. Prüfungsgremium im Rahmen seines Beurteilungsspielraums zu treffen (vgl. BVerwG, U. v. 9. Dezember 1983 - 7 C 99.82 - DÖV 1984, 804 (806)) -, ist die Prüfung zu Recht mit "nicht ausreichend" bewertet worden, weil sich die Rüge des Klägers insoweit nur auf die mündliche Prüfung des Sachgebietes 1 "Tierarten, Wildbiologie ..." und nicht auf die ebenfalls mit "nicht ausreichend" bewertete mündliche Prüfung im Sachgebiet 2 "Jagdbetrieb ..." bezieht.

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Aus ihnen folgt das Gebot der Sachlichkeit (vgl. BVerwG, U. v. 20. September 1984 - 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143 (151)).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Selbst völlig unsinnige Antworten rechtfertigen es nicht, daß der Prüfer hierauf mit unsachlichen Bemerkungen reagiert, die den Prüfling kränken (vgl. BVerwG, U. v. 28. April 1978 - 7 C 50.75 - BVerwGE 55, 355 (360)).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, können Prüfungsentscheidungen und ähnliche pädagogisch-wissenschaftliche Wertungen inhaltlich nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob die Prüfer den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt haben, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, sachfremde Erwägungen angestellt oder sonst willkürlich gehandelt haben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 24.04.1959 - VII C 104.58 - BVerwGE 8, 272 (274); Urteil vom 09.12.1983 - 7 C 99.82 - DÖV 1984, 805; für Jägerprüfungen: OVG NW, Urteil vom 24.02.1981 - 18 A 2823/78 - AgrarR 1981, 266; VHG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.1983 - 5 S 1463/83 - AgrarR 1984, 254 (255); Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rdnr. 473).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Für eine den Anforderungen des § 11 JPO gerecht werdende Prüfungsniederschrift über die mündliche Prüfung genügt es, wenn, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist, die einzelnen Aufgaben und Fragen stichwortartig niedergelegt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1971 - VII C 51.70 - BVerwGE 38, 105 (116) und 1. Oktober 1971 - VII C 5.71 - BVerwGE 38, 322 (325)).
  • BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71

    Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Für eine den Anforderungen des § 11 JPO gerecht werdende Prüfungsniederschrift über die mündliche Prüfung genügt es, wenn, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist, die einzelnen Aufgaben und Fragen stichwortartig niedergelegt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1971 - VII C 51.70 - BVerwGE 38, 105 (116) und 1. Oktober 1971 - VII C 5.71 - BVerwGE 38, 322 (325)).
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Dem Prüfungsrecht ist ein vorsorgendes und befristetes Recht auf Ablehnung eines Prüfers wegen Voreingenommenheit wesensfremd, weil eine Prüfung nicht der Herstellung des Rechts und damit dem Rechtsfrieden, sondern dem Erwerb beruflicher Berechtigungen dient und dem Prüfling Rechtsschutz insoweit durch die Anfechtung der Prüfungsentscheidung zuteil wird (BVerwG, U. v. 26. Januar 1968 VII C 6.66 - BVerwGE 29, 70 (71) und B. v. 12. Juli 1979 - 7 B 235.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 117).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 7 B 235.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Dem Prüfungsrecht ist ein vorsorgendes und befristetes Recht auf Ablehnung eines Prüfers wegen Voreingenommenheit wesensfremd, weil eine Prüfung nicht der Herstellung des Rechts und damit dem Rechtsfrieden, sondern dem Erwerb beruflicher Berechtigungen dient und dem Prüfling Rechtsschutz insoweit durch die Anfechtung der Prüfungsentscheidung zuteil wird (BVerwG, U. v. 26. Januar 1968 VII C 6.66 - BVerwGE 29, 70 (71) und B. v. 12. Juli 1979 - 7 B 235.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 117).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1983 - 5 S 1463/83

    Jägerprüfung; Verfahrensfehler; zum Umfang der Kontrollbefugnis der

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, können Prüfungsentscheidungen und ähnliche pädagogisch-wissenschaftliche Wertungen inhaltlich nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob die Prüfer den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt haben, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, sachfremde Erwägungen angestellt oder sonst willkürlich gehandelt haben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 24.04.1959 - VII C 104.58 - BVerwGE 8, 272 (274); Urteil vom 09.12.1983 - 7 C 99.82 - DÖV 1984, 805; für Jägerprüfungen: OVG NW, Urteil vom 24.02.1981 - 18 A 2823/78 - AgrarR 1981, 266; VHG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.1983 - 5 S 1463/83 - AgrarR 1984, 254 (255); Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rdnr. 473).
  • VG Saarlouis, 03.03.2015 - 1 K 2029/13

    Verstoß gegen das Fairnessgebot bei Verwendung eines Smartphones durch einen

    BVerwG, Beschluss vom 29.02.1980 - 7 B 12/80 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203; VGH Hessen, Urteil vom 07.01.1988 - 3 UE 1600/87 -, juris.
  • VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auswahlentscheidung

    Von dem Prüfling, der schon vor der Prüfung Anlass hat, eine Befangenheit des Prüfers zu besorgen, muss im Regelfall erwartet werden, dass er dies geltend macht, bevor er sich der Prüfung stellt, jedenfalls aber bevor er deren Ergebnis erfährt (VG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2010 - 26 K 1726/09 -, Rn. 44 - 47, juris; VGH Kassel, Urteil vom 7. Januar 1988 - 3 UE 1600/87 -, Rn. 31, juris, m.w.N.).
  • VG Köln, 09.08.2022 - 6 K 3246/20
    Das Gebot der Fairness verpflichtet die Prüfer, darauf Bedacht zu nehmen, dass das Prüfungsverfahren auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt, um zu vermeiden, dass der Prüfling durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt wird, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.02.1980 - 7 B 12.80 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 57.83 -, BVerwGE 70, 143 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203; Hess. VGH, Urteil vom 07.01.1988 - 3 UE 1600/87 -, juris.
  • VG Köln, 25.04.2023 - 6 K 6382/21
    Das Gebot der Fairness verpflichtet die Prüfer, darauf Bedacht zu nehmen, dass das Prüfungsverfahren auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt, um zu vermeiden, dass der Prüfling durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt wird, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.02.1980 - 7 B 12.80 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 57.83 -, BVerwGE 70, 143 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203; VGH Hessen, Urteil vom 07.01.1988 - 3 UE 1600/87 -, juris.
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